Häufige Fragen (FAQ)

Während in der Schweiz viele Tätigkeiten wie die Erstellung einer Steuererklärung, Kauf einer Liegenschaft oder Vorbereitung einer Gesellschaftsgründung grundsätzliche ohne Unterstützung möglich sind, ist der Beizug einer Treuhänderin bzw. eines Treuhänders in vielen Fällen sinnvoll.
Die Expertise eines Treuhänders ermöglicht es komplexe Sachverhalte umfassend zu beurteilen. Zusammen mit dem Kunden erarbeiten wir die notwendige Datenbasis, unterstützen beim Verständnis und der Entscheidungsfindung um geschäftlich und/oder privat eine langfristige, stabile finanzielle Basis zu schaffen.
Ob die Buchhaltung intern erledigt oder an externe Fachleute übergeben wird, ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. So können folgende Fragen die Entscheidungsfindung vereinfachen:
Gibt es im Unternehmen jemanden mit den nötigen Kenntnissen, der zudem gut vernetzt ist und sich kontinuierlich fort- und weiterbilden kann?
Hat diese Person, insbesondere in der Anfangsphase, ausreichend Zeit, Energie und Motivation, sich mit der Buchhaltung auseinanderzusetzen?
Ist es sinnvoller die vorhandenen, beschränkten Ressourcen in das Kerngeschäft zu investieren?
Eine kostengünstige Möglichkeit sind hybride Lösungen. So könnte die weniger komplexe, aber zeitintensive Tätigkeiten intern erfolgen, während ein Treuhandbüro mit den komplexeren Aufgaben wie der Jahresabschluss, die Mehrwertsteuerabrechnung oder die Lohnbuchhaltung beauftragt wird.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine massgeschneiderte Lösung mit einem maximalen Kosten- / Nutzenverhältnis.
Während der Grossteil unserer Kundinnen und Kunden aus der Zentralschweiz (Kantone Luzern, Zug, Ob- und Nidwalden sowie Uri) und dem Kanton Zürich stammen, betreuen wir Unternehmen und Privatpersonen schweizweit und mit Tätigkeiten bzw. Liegenschaften im Ausland. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Steuerämtern und Behörden der verschiedensten Kantone.
Um ein Verständnis von Ihrem Anliegen zu gewinnen und zu prüfen ob und in welcher Form wir Sie unterstützen können ist es dienlich, wenn Sie ihre Situation in einem Erstgespräch detailliert schildern und wenn vorhanden bereits allfällige Unterlagen mitbringen/bereithalten.
Das Ziel des unverbindlichen Erstgespräches ist es, ein umfassendes Verständnis Ihrer Situation zu erlangen und basierend darauf die mögliche zukünftige Zusammenarbeit zu skizzieren (Offerte).
Grundsätzlich rechnen wir unsere Leistungen anhand der aufgewendeten Stunden ab. Die Stundensätze der einzelnen MitarbeiterInnen entsprechen den Honorarempfehlungen der EXPERTsuisse. Diese sind abhängig von der Qualifikation und Funktion.
Gerne werden wir Ihnen aufgrund der erhaltenen Informationen im Erstgespräch eine Kostenschätzung erarbeiten.
Wir beraten ohne Interessenskonflikte, unsere einzige Vergütung ergibt sich aus dem direkt vom Kunden vereinnahmen Honorar. So kann sichergestellt werden, dass wir uns immer auf die für Sie vorteilhafteste Lösung konzentrieren.
Eine gute Vorbereitung erleichtert das Erstellen der Steuererklärung. Dabei kann es helfen, die Unterlagen bereits unterjährig systematisch abzulegen. Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt, eine detaillierte Checkliste ist bei den Downloads zu finden.
Angaben zu Einkommen (Lohnausweise bei Arbeitnehmenden, Einnahmen und Ausgaben bei Selbständigen, Rentenbelege für Pensionierte etc.)
Angaben zum Vermögen (Zins- und Kapitalausweise der Post- und Bankkonti, Depotverzeichnisse/Belege zu Wertschriften und Kryptowährungen, Angaben zu Barmitteln, Kunst, Edelmetallen, Fahrzeugen und Booten und Liegenschaften) und Schulden (Verträgen und Nachweise über Schuldbetrag und Zins).
Nachweise der abzugsfähigen Aufwendungen wie
Prämien und Beiträge an Versicherungen
Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen der 2. und 3. Säule
Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung
freiwillige Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen und politische Parteien
Heil- und Pflegekosten, die nicht von den Versicherungen abgedeckt sind
Nachweise der Fremdbetreuungskosten und Alimente
Bei Wohneigentum: Schatzungsanzeige, Rechnungen für Unterhalts- und Renovationsarbeiten, Betriebs- und Verwaltungskosten usw.
Angaben zu Erbschaften und Schenkungen, Veränderungen im Zivilstand, etc.
In der Schweiz sind die folgenden drei Rechtformen häufigsten bei kleinen und mittleren Unternehmen: Einzelfirma, Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Die Rechtsformen unterscheiden sich insbesondere betreffend folgende Kriterien: Kapital bzw. Kosten, Risiko und Haftung, Unabhängigkeit, Steuern und Soziale Sicherheit.
Je nach Grösse der Unternehmung, Tätigkeitsfeld und verfügbaren Mitteln kann die ideale Rechtsform unterschiedlich aussehen. Auch können sich Änderungen während der Lebensdauer eines Unternehmens angezeigt sein.
Gerne beraten wir Sie basierend auf Ihrer konkreten Ausgangslage und erörtern die unterschiedlichen Möglichkeiten im Detail.
Allgemein gilt, je früher man mit der Planung beginnt, desto mehr Flexibilität und Handlungsspielraum hat man, um auf Veränderungen oder unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können.
Wir empfehlen einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren. So können die notwendigen organisatorischen und finanziellen Strukturen für eine erfolgreiche Veränderung geschaffen und mögliche steuerliche Optimierungsmöglichkeiten vollständig ausgeschöpft werden. So beispielsweise bei der Umstrukturierung einer Unternehmung oder dem Einkauf in die Pensionskasse.
Noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Haben Sie noch offene Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir helfen Ihnen gerne weiter.