Als drittes Organ neben der Generalversammlung
und Verwaltung prüfen wir als Revisionsstelle die Buchführung und Jahresrechnung.
Als zugelassene Revisionsexpertin können wir sowohl ordentliche als auch eingeschränkte Revisionen vornehmen.
Mit unserer Berufserfahrung und dem risikoorientierten Prüfungsansatz erkennen wir Problemsituationen frühzeitig. Verlassen Sie sich beispielsweise auf uns bei: