Als drittes Organ neben der Generalversammlung und Verwaltung prüfen wir als Revisionsstelle die Buchführung und Jahresrechnung.
Als zugelassene Revisionsexpertin können wir sowohl ordentliche als auch eingeschränkte Revisionen vornehmen.
Mit unserer Berufserfahrung und dem risikoorientierten Prüfungsansatz erkennen wir Problemsituationen frühzeitig. Verlassen Sie sich beispielsweise auf uns bei:
Prüfung als gesetzliche Revisionsstelle nach dem Standard der eingeschränkten Revision gemäss Art. 727a OR von AG's, GmbH's und Stiftungen
Prüfung von Konzernrechnungen
Prüfung bei besonderen Anlässen wie Gründungen, Fusionen, vorzeitige Liquidationen, Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
Spezialaufträge wie interne Revisionen, Deliktsprüfungen oder freiwillige Revisionen