| 1. Vorauszahlung der Staats- und Gemeindesteuern |
Zahlen Sie die Staats- und Gemeindesteuern so früh wie möglich, denn durch die Ausgleichszinsregelung profitieren Sie von einem Zins von 0.75%, der nicht als steuerbares Einkommen gilt. Wenn Sie die Steuern 2012 von beispielsweise Fr. 20'000 bereits in den ersten Tagen des Januars 2012 dem Steueramt einzahlen (verlangen Sie einen Blankoeinzahlungsschein), beläuft sich der Zins aufs Jahr gesehen auf Fr. 150. Bei einem Zinssatz von rund 0.125% auf dem Privatkonto erhalten Sie bei der Bank Fr. 13. Nach Abzug der Steuern bleiben Ihnen netto bei einem Grenzsteuersatz von 30% Fr. 10. > Ersparnis Fr. 140 |
| 2. Spartipps für Angestellte |
Säule 3a Eine Möglichkeit bzw. ein Muss für alle Steuerpflichtigen ist das Sparen im Rahmen der Säule 3a. Der maximale Betrag 2012 beläuft sich auf Fr. 6'682. Das Säule 3a-Konto können Sie bei einer Bank oder Versicherung eröffnen. Tipp: Falls Sie nur sparen wollen, machen Sie es bei der Bank! Steuerbares Einkommen 2012 von Fr. 100'000, verh, röm. kath, Stadt Luzern, Faktoren 2012 > Ersparnis Fr. 1'500 Nachzahlungen in die Pensionskasse Trotz der grossen Diskussionen um die 2. Säule sind Nachzahlungen von fehlenden Beitragsjahren nach wie vor die beste Möglichkeit, in grösserem Umfang Steuern zu sparen. Die Nachzahlung sollten Sie, wenn möglich auf mehrere Jahre aufteilen. Nachzahlung Fr. 100'000, einmalig, gleiche Ausgangslage wie oben > Ersparnis Fr. 14'000 Nachzahlung Fr. 100'000, in 5 Tranchen à Fr. 20'000, gleiche Ausgangslage wie oben > Ersparnis Fr. 21'000 Einmalprämienversicherungen sind steuerfrei Anstelle der konventionellen, festverzinslichen Werten, empfehlen wir den Anlegern Produkte zu wählen, die im Rahmen der Säule 3b steuerprivilegiert sind (z.B. gemischte Einmalprämienversicherungen). Die Auszahlung ist steuerfrei, sofern diese erst ab Alter 60 erfolgt und der Abschluss der Versicherung vor 66 getätigt wurde sowie die Laufzeit mindestens 5 Jahre beträgt. Wohnsitzwechsel zum richtigen Zeitpunkt Seit dem 1. Januar 2001 wird ein Steuerpflichtiger in allen Kantonen, dort besteuert, wo er am 31. Dezember seinen Wohnsitz hat. Ausgenommen sind Pensionskassenauszahlungen, die bei Fälligkeit am geltenden Wohnsitz steuerbar sind. Pensionskassenkapital günstig beziehen Viele Pensionskassen bieten die Möglichkeit neben der Rente, das Kapital ganz oder teilweise zu beziehen. Der Kapitalbezug muss jedoch idR 3 Jahre im Voraus angemeldet werden. Eine geschickte Steuerplanung kann sich beim Kapitalbezug sehr positiv auf die Steuerrechnung auswirken. |
| 3. Spartipps für Unternehmer |
Wahl der Rechtsform Die Wahl der Rechtsform entscheidet über die Steuerbelastung. Dabei sollten nicht nur die Steueroptimierung sondern auch beispielsweise die Haftungsüberlegungen im Vordergrund stehen (vgl. dazu > Tipps für Jungunternehmer). Grosse Säule 3a für Einzelunternehmer und Kollektivgesellschafter Einzelunternehmer und Kollektivgesellschafter – ohne 2. Säule – können im Jahr 2012 im Rahmen der grossen Säule 3a bis zu 20% des Unternehmereinkommens (Fr. 164'160, Gewinn und Eigenlohn) oder maximal Fr. 33'408 steuerlich abzugsfähig auf ein Säule 3a-Konto einzahlen. > Max. Ersparnis pro 2012 Fr. 11'000 Geschäftssitz Grundsätzlich wird das Einkommen am Wohnsitz versteuert, doch gibt es davon wichtige Ausnahmen: > Der Einzelunternehmer versteuert sein gesamtes Geschäftseinkommen am Sitz der Gesellschaft > Der Kollektivgesellschafter mindestens den grösseren Teil des Geschäftseinkommens am Sitz der Gesellschaft. Reduzierte Einkommens- und Kapitalsteuer auf Dividenden und Vermögen aus Beteiligungen Seit dem 1. Januar 2009 werden Dividendenausschüttungen beim Aktionär im Kanton Luzern nur mehr zu 60% besteuert. Die Vermögenssteuer auf solchen Aktien wird um 40% reduziert. Voraussetzungen sind: - Schweizer Gesellschaft - Beteiligung von mind. 10% Beim Bund werden die Dividendenausschüttungen ab dem 1. Januar 2009 ebenfalls nur noch zu 60% (Privatvermögen) bzw. 50% (Geschäftsvermögen) besteuert. Voraussetzung dafür ist ein Anteil von mind. 10% an einer Kapitalgesellschaft. Zudem muss der Dividendenempfänger in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig sein. Dieses Modell eröffnet neue Möglichkeiten bei den Bezügen aus AGs oder GmbHs mit sehr gutem Geschäftsgang. In jedem Fall kann bei «Substanzdividenden» (einmalige Ausschüttung von Gewinnen und Reserven aus den Vorjahren) erheblich profitiert werden. Steuerbares Einkommen Fr. 600'000, davon Fr. 500'000 Dividenden, verh. röm. kath, Stadt Luzern > Max. Ersparnis pro 2012 Fr. 77'000 Vorsicht ist jedoch dann geboten, wenn sich das Verhältnis der Dividenden zum ausbezahlten Lohn in einem Ungleichgewicht befindet. Dann ist es durchaus möglich, dass die AHV auf einem Teil der Dividendenzahlung Sozialversicherungsbeiträge einfordert. Sofern sich der Lohn in einer marktüblichen Grösse bewegt, kann dies jedoch vermieden werden. Vorsorgemöglichkeiten ausschöpfen Die Vorsorge (2. Säule) bietet enorme Steuersparmöglichkeiten. Richtig koordiniert lässt sich die private Steuerbelastung über Jahre erheblich senken. Wertschriften im Privatvermögen halten Kapitalgewinne auf Wertschriften im Privatvermögen sind in der Regel steuerfrei, im Geschäftsvermögen dagegen steuerbar. Umgekehrt können Verluste im Geschäftsvermögen vom steuerbaren Gewinn abgesetzt werden. Je nach Situation bestehen ideale Gelegenheiten, Wertschriften ins Privatvermögen zu überführen. Kursverluste bleiben in der Firma, Steigerungen hingegen erfolgen steuerfrei im Privatvermögen. Sofortabschreibungen auf Anlagevermögen Im Kanton Luzern profitieren die steuerpflichtigen Unternehmen – gleich welcher Rechtsform – seit dem Jahr 2001 von einer liberalen Abschreibungspraxis. Bewegliche Güter wie Mobiliar, Maschinen, Apparate, EDV und Fahrzeuge können im Anschaffungsjahr sofort und vollumgänglich auf den Merk- oder pro-memoria-Franken abgeschrieben werden. (Dies gilt auch bei Anschaffungen, die erst im Dezember getätigt werden). |
Für weitere Auskünfte rufen Sie uns an unter 041 379 60 40 und verlangen Sie Herr André Knüsel oder Frau Suzanne Durrer.
