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PRÄMIENVERBILLIGUNGEN



.Prämienverbilligungen erhielten bis anhin nur wenige. Nun hat der Kanton Luzern seit 2008 eine wesentliche Begünstigung für Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren vorgesehen. Sie alle erhalten mindestens die Hälfte der Richtprämie ihrer Gemeinde, falls das relevante Einkommen kleiner als Fr. 100'000 ist.

Wer hat Anspruch?

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren erhalten mindestens 1/2 der Richtprämie gemäss untenstehender Tabelle sofern das relevante Einkommen tiefer als Fr. 100'000 ist. Diejenigen Kinder und Jugendlichen, bei welchen die Eltern in der Steuererklärung einen Kinderabzug geltend machen können, müssen auf dem Antragsformular der Eltern aufgeführt werden. Kinder und Jugendliche, für die kein Abzug mehr gemacht werden kann, müssen selbst ein Formular ausfüllen. In diesem Fall erhalten sie eine Prämienverbilligung sofern ihr eigenes Einkommen kleiner als Fr. 100'000 ist. Analog der Berechnung der Prämienverbilligung bei den Erwachsenen, erhalten Kinder und Jugendliche je nach Einkommens-/Vermögenssituation bis zu den gesamten Richtprämien.

Erwachsene, wenn die Richtprämie höher ist als 16.5% des steuerbaren Einkommens plus 10% des steuerbaren Vermögen. Achtung: Verbilligungen werden ab Fr. 100 ausbezahlt!

Sehen Sie nach, wie viel Geld Sie im Jahr 2012 zurückerhalten können:


Richtprämien / Jahr Prämienregion 1 Prämienregion 2
Prämienregion 3

Erwachsene
ab Jahrgang 1986
Fr. 3'948 Fr. 3'684 Fr. 3'516

Junge Erwachsene
ab Jahrgang 1987 - 1993
Fr. 3'516 Fr. 3'276 Fr. 3'120

Kinder
bis Jahrgang 1994 - 2012
Fr. 924 Fr. 876 Fr. 828


Prämienregion 1: Ebikon, Horw, Kriens, Luzern, Emmen Prämienregion 2: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Malters, Meggen, Meierskappel, Root, Udligenswil, Rothenburg, Werthenstein, Eich, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Schenkon, Sempach, Sursee, Wolhusen, Ruswil Prämienregion 3: übrige Gemeinden

Somit erhält beispielsweise ein Jugendlicher mit Jahrgang 1989 und Wohnsitz in Meggen oder Rothenburg mindestens Fr. 1'638, in Luzern oder Kriens mindestens Fr. 1'842!

Formulare können Sie bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde beziehen. Das Formular kann auch per Internet ausgefüllt und ausgedruckt werden unter www.ahvluzern.ch (Krankenversicherung/Prämienverbilligung/Anmeldung).

Bis am 30. April 2012 sind die Formulare einzureichen – ansonsten wird die Prämienverbilligung nicht fürs ganze Jahr, sondern nur anteilig ausgerichtet!

Für weitere Auskünfte rufen Sie uns an unter 041 379 60 40 und verlangen Sie Herr André Knüsel oder Frau Suzanne Durrer.